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Unverbindliches Angebot erstellen

Warum „unverbindlich“?

Um ein verbindliches Angebot zu erhalten, müssen wir einen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Dabei erfassen wir beispielsweise die Kabelwege, prüfen, welche Unterkonstruktion zu Ihrem Dach passt, ob ein neuer Stromverteilerkasten installiert werden muss und erheben weitere relevante Daten zu Ihrer Immobilie.

Welche Komponenten werden angeboten?

Die von uns eingesetzten Komponenten, wie Wechselrichter der Marken SMA, Fronius, HUAWEI oder ECOFLOW, können wir Ihnen erst nach einem Vor-Ort-Termin genau benennen. Oft sind die Komponenten abhängig von Ihren individuellen Bedürfnissen und den Gegebenheiten Ihrer Immobilie.

Hinweis zum Solargesetz 1

Mit dem Solargesetz 1 fördert der Gesetzgeber den Ausbau erneuerbarer Energien und verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen Eigentümer, neue oder bestehende Gebäude mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Dies kann sowohl für private als auch für gewerbliche Immobilien gelten. Durch unsere individuelle Beratung stellen wir sicher, dass Ihre geplante Photovoltaikanlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie von möglichen Förderungen profitieren können.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und nutzen Sie die Vorteile der Solarenergie – wirtschaftlich, nachhaltig und gesetzeskonform!